Schulorganisation und Promotionsbestimmungen auf der Sekundarstufe I

Nachfolgend wird die Schulorganisation des Zyklus III (Oberstufenzentrum Worbboden) erläutert und erklärt, wie Niveauwechsel vollzogen werden.

Schulorganisation
Wir führen im 7. und 8. Schuljahr je zwei Real- und drei Sekundarklassen, im 9. Schuljahr zwei Realklassen und zwei Sekundarklassen.

Die drei Niveaufächer Deutsch, Französisch und Mathematik entscheiden, welchem Niveau die Schülerin oder der Schüler zugeordnet wird. Beispiel: Wer in zwei dieser Fächer der Sekundarschule zugewiesen ist, gilt als Sekundarschülerin oder Sekundarschüler.

Zwischen den Real- und Sekundarklassen ist in den drei Fächern Deutsch, Französisch und Mathematik die Durchlässigkeit gewährleistet. Eine dritte Sekundarklasse wird aus organisatorischen Gründen separat geführt. In dieser Klasse gibt es keine Wechsel in ein Realschulniveau. Kommt es in der dritten Sekundarklasse zu einem Niveauwechsel, so wechselt die Schülerin oder der Schüler in die Sekundarklasse b oder d.

Schulorganisation - durchlässiges Schulmodell Manuel 3a

Wiederholen mit Schultypwechsel im 7. Schuljahr (DVBS Art. 52)
Schülerinnen und Schüler des Realschultyps können das 7. Schuljahr im Sekundarschultyp wiederholen, wenn die begründete Annahme besteht, dass sie den erhöhten Anforderungen zu genügen vermögen.

Promotionen im Sekundarschultyp (DVBS Art. 53)
Eine Schülerin oder ein Schüler des Sekundarschulschultyps wird promoviert und tritt in das nächste Schuljahr des gleichen Schultyps über, wenn im Beurteilungsbericht höchstens drei ungenügende Noten vorliegen. In den Fächern Deutsch, Französisch und Mathematik darf höchstens eine ungenügende Note vorliegen.

Erfüllt eine Schülerin oder ein Schüler diese Bedingungen nicht, wechselt sie oder er in den tieferen Schultyp oder wiederholt das letzte Schuljahr desselben Schultyps.

Promotionen im Realschultyp (DVBS Art. 54)
Eine Schülerin oder ein Schüler des Realschultyps wird promoviert und tritt in das nächste Schuljahr über, wenn im Beurteilungsbericht die Mehrheit der Noten genügend ist.

Erfüllt eine Schülerin oder ein Schüler diese Bedingungen nicht, wiederholt sie oder er das letzte Schuljahr desselben Schultyps.

Niveau- und Schultypwechsel in Schulen mit Zusammenarbeitsformen (DVBS Art. 56)

Erreicht die Schülerin oder der Schüler am Ende des Schuljahres in einem der Fächer Deutsch, Französisch oder Mathematik keine genügende Note, wechselt sie oder er im betreffenden Fach
a vom speziellen Sekundarschulniveau in das Sekundarschulniveau oder
b vom Sekundarschulniveau in das Realschulniveau.

Eine Schülerin oder ein Schüler wechselt in das nächsthöhere Niveau eines Fachs, wenn die begründete Annahme besteht, dass sie oder er den erhöhten Anforderungen zu genügen vermag.

Besondere Fälle (DVBS Art. 57)
Liegen wichtige Gründe vor, kann die Schulleitung von den Bestimmungen der Artikel 52 bis 56 abweichen.

Individuelle Schullaufbahnentscheide (AHB LP 21)
Beschwerdefähige individuelle Schullaufbahnentscheide sind grundsätzlich jederzeit möglich und können für einzelne Schülerinnen und Schüler individuell getroffen werden, wenn es nötig und sinnvoll ist. Ein vorzeitiger Niveauwechsel wird von der Schulleitung mit dem Formular «Individuelle Schullaufbahnentscheide» verfügt. Das Formular ist Teil der Dokumentenmappe.

Vorzeitiger Niveauwechsel (Regelung des Oberstufenzentrums Worb)
Der vorzeitige Niveauwechsel vom Realschulniveau ins Sekundarschulniveau oder umgekehrt, erfolgt frühestens nach 10 Schulwochen, nachdem eine vierwöchige gezielte Beobachtungsphase gemäss „Checkliste Niveauwechsel“ stattgefunden hat.

Niveauwechsel werden von den Lehrpersonen sorgfältig angegangen. Sie begleiten die Lernenden, vereinbaren Ziele und besprechen sie mit ihnen. Besteht die begründete Annahme, dass der Schüler / die Schülerin im nächsthöheren Niveau bzw. im nächsttieferen Niveau besser gefördert werden kann, so wird in Absprache mit den Eltern auf deren Antrag von der Schulleitung ein individueller Schullaufbahnentscheid verfügt.

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