Schulärztlicher Dienst

Schulärztliche Untersuchungen

Im Kindergarten, in der 4. und in der 8. Klasse finden die obligatorischen schulärztlichen Untersuchungen statt. Sie beinhalten in der Regel:

  • Augen- und Gehörprüfung
  • Kontrolle der Impfkarte, Impfberatung, Impfangebot (Impfen ist freiwillig und wird über die Krankenkasse abgerechnet.)
  • Beurteilung des Entwicklungsstandes von Sprache und Bewegung (Kindergarten)
  • Rückenkontrolle (4. Klasse)
  • Blutdruckkontrolle (8. Klasse)


Der wichtigste Teil der Untersuchung ist ein Gespräch mit den Schülerinnen und Schülern oder mit den Eltern (bei den jüngeren Kindern). Es gibt Auskunft über das gesundheitliche Wohlbefinden der Kinder oder Jugendlichen und über ihre gesundheitlichen, seelischen und sozialen Bedürfnisse. Es dient der Früherfassung von ernsthafteren Störungen und kann Auslöser sein für die Einleitung weiterer Untersuchungen oder unterstützender Massnahmen.

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