Elternmitwirkung

Was ist die Elternmitwirkung? Eltern mit Wirkung!

Definition der Elternmitwirkung
Die Elternmitwirkung dient dem Informationsaustausch und der projektbezogenen Unterstützung zwischen den Eltern bzw. den gesetzlichen Vertretern der Kinder, den Lehrpersonen, der Schulleitung und der Bildungskommission im Sinne einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit. So soll die gemeinsame Verantwortung für das Kind gestärkt werden. In der Elternmitwirkung werden Anliegen und Vorschläge der Eltern im Zusammenhang mit den Klassen, dem Schulbetrieb und dem Schulweg behandelt.

Pädagogische Belange sowie die schulische Entwicklung und das Verhalten einzelner Kinder sind nicht Gegenstand der Elternmitwirkung, sondern bedürfen besonderer Gespräche zwischen den betroffenen Eltern, den Lehrpersonen, der Schulleitung, der Bildungskommission und dem Schulinspektorat.

Organisation
Die Eltern jeder Klasse, vom Kindergarten bis zum 9. Schuljahr, bilden die Elternversammlung. Die Elternversammlung wählt aus ihrer Mitte eine Vertreterin oder einen Vertreter, Elternsprecherin oder Elternsprecher genannt.

Die Elternsprecherinnen und Elternsprecher vertreten die Elternversammlungen nach aussen und bilden den Elternrat ihres Schulkreises.

Der Elternrat berät Anliegen aus den Elternversammlungen, die für die ganze Schule Bedeutung haben. Er kann auch selbstgewählte Themen behandeln, die im Bereich von Elternhaus und Schule von Interesse sind.

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