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Verkehrsmassnahme Schulhaus Rüfenacht

19.09.2024

Beim Schulhaus Rüfenacht soll neu folgende Verkehrsmassnahme gelten: Verbot für Motorwagen und Motorräder, Zubringerdienst gestattet (Elterntaxis verboten).

Der Gemeinderat von Worb verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr sowie Art. 44 Abs. 1 + 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008, mit Zustimmung des Tiefbauamts des Kantons Bern, die folgende Verkehrsbeschränkung:

  • Verbot für Motorwagen und Motorräder
  • Zubringerdienst gestattet (Elterntaxis verboten)
  • Rosenweg, ab Beginn Schulgelände, verbotene Fahrtrichtung West-Ost
.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 lit. a des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Bern-Mittelland erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.

Diese Verfügung tritt nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.

Worb, 16. September 2024

Der Gemeinderat