09.01.2025
Hübeliweg, Richigen
Bauherrschaft | Einwohnergemeinde Worb, Bärenplatz 1, 3076 Worb |
Projektverfasser | FLM Bauingeneiure AG, Bernstrasse 46, 3076 Worb |
Bauvorhaben | Netzerweiterung Hübeliweg, Neubau Trink- und Abwasserleitungen |
Parzellen | 15, 809, 2529 und 4370 |
Standort | Hübeliweg, Richigen |
Zone | Landwirtschaftszone, Verkehrsfläche |
Inventar | Baugruppe Bauinventar: M Richigen Dorf |
Gewässerschutzzone | üB |
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen | Einleiten von Regenabwasser in Gewässer «Worble» |
Ausnahmen | Bauen im Gewässerraum (Art. 41c Abs. 1 Bst. c GSchV), Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG) und Bauen im Strassenabstand (Art. 81 SG) |
Auflage- und Einsprachefrist | 10. Februar 2025 |
Auflagestelle | Gemeinde Worb, Bärenplatz 1, Postfach, 3076 Worb |
Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20976;
eBau Nummer: 2024-19574
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet
im Doppel beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen
einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden,
verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben,
wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden,
wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem
Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland