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Baupublikation Netzerweiterung Hübeliweg, Neubau Trink- und Abwasserleitungen

09.01.2025

Hübeliweg, Richigen

BauherrschaftEinwohnergemeinde Worb, Bärenplatz 1, 3076 Worb
ProjektverfasserFLM Bauingeneiure AG, Bernstrasse 46, 3076 Worb
BauvorhabenNetzerweiterung Hübeliweg, Neubau Trink- und Abwasserleitungen
Parzellen15, 809, 2529 und 4370
StandortHübeliweg, Richigen
ZoneLandwirtschaftszone, Verkehrsfläche
InventarBaugruppe Bauinventar: M Richigen Dorf
GewässerschutzzoneüB
Vorgesehene GewässerschutzmassnahmenEinleiten von Regenabwasser in Gewässer «Worble»
AusnahmenBauen im Gewässerraum (Art. 41c Abs. 1 Bst. c GSchV), Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG) und Bauen im Strassenabstand (Art. 81 SG)
Auflage- und Einsprachefrist10. Februar 2025
AuflagestelleGemeinde Worb, Bärenplatz 1, Postfach, 3076 Worb

Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20976;
eBau Nummer: 2024-19574

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet
im Doppel beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen
einzureichen.

Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden,
verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben,
wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden,
wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem
Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland